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TSE: 15 Bundesländer gewähren erneuten Aufschub


Seit Januar dieses Jahres ist das neue Gesetz zur Kassensicherheit in Kraft getreten und das Finanzamt kann die Einhaltung überprüfen und ahnden.

Eine Ausnahme gibt es bei der Kassensicherungsverordnung, doch auch diese endet am 30. September 2020. Es geht um die technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Wer nach diesem Datum keine TSE an seinen Kassen installiert hat, oder wenigstens einen verbindlichen Auftrag bei einem qualifizierten Dienstleister nachweisen kann, muss im Falle einer Prüfung mit Bußgeldern von 25.000 € rechnen. Denn ab dem 1. Oktober 2020 ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal.

Nichtbeanstandung fehlender TSE

In allen Bundesländern außer Bremen gilt jedoch eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum 31. März 2021.

Doch auch in diesen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie bis spätestens 30. September 2020 (in Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und  Rheinland-Pfalz bis 31. August 2020, in Berlin und Brandenburg bis zum 30. August 2020) uns, als Ihren Kassendienstleister, mit der fristgerechten Einbindung einer TSE verbindlich beauftragt haben. Die Umsetzung unsererseits findet dann statt, sobald alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Spätestens jedoch bis zum 31.03.2021.


Was ist eine TSE?

Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherungseinheit (TSE) verfügen. Das heißt, dass alle Kassen mit einem Gerät ausgestattet werden müssen, das sämtliche Belege signiert, speichert und für 10 Jahre abrufbar macht. 

Wir bieten Ihnen die TSE in Form eines USB-Sticks oder in einem Drucker integriert an und decken damit die folgenden wesentlichen Funktionen ab:

  • Beliebige Kassendaten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und exportiert werden.

  • Im ECC.NATIV.STORE werden die auf der TSE generierten Daten GoBD konform für 10+1 Jahr gespeichert. Sie erhalten dann für den Fall einer Steuerprüfung alle TSE Daten aus einer zentralen Oberfläche heraus, welche Sie dem Prüfer zur Verfügung stellen können. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: https://kassensichv.com/

Wenn Sie noch keine TSE für Ihre Kassen bei uns bestellt haben, füllen Sie jetzt unseren TSE-Auftrag aus und senden diesen umgehend an uns zurück!


Falls Sie Ihre Kassen nach Ablauf der Frist ohne funktionierende TSE nutzen, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.


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